Rahmenvertrag Kabelmontagen und Kabelzug
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Rahmenvertrag über Kabelmontage bzw. Demontagearbeiten nach VDE-Regelwerken, die im Zuge der Erstellung bzw. dem Rückbau von Kabelanschlüssen und -verbindungen (inklusive TK-Verbindungen ohne LWL) in Strom-Verteilungsnetzen erbracht werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Die zu montierenden Materialien werden vom Auftraggeber ab Zentrallager beigestellt. Demontiertes Material wird vom Auftragnehmer an zentraler Stelle beim Auftraggeber zur Verwertung / Entsorgung übergeben.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.