Leistungen des Inbetriebnahmemanagements und Technischen Monitorings
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Asperger Str. 60, 70439 Stuttgart, Justizvollzugsanstalt, Stuttgart, JVA, Neubau Justizvollzugskrankenhaus, Leistungen des Inbetriebnahmemanagements und Technischen Monitorings, Justizvollzugsanstallt Stuttgart Stammheim, Aspergerstraße 60, 70439, Stuttgart Inbetriebnahmemanagement und Technisches Monitoring. Geplant wird der Neubau eines interdisziplinären Justizvollzugskrankenhaus (JVK auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stuttgart mit psychischem Schwerpunkt und Suchtbehandlung. Notwendige OPs werden in Krankenhäusern in der Umgebung durchgeführt. Zusätzlich sind der JVA zugehörige Nutzungsbereiche in den Neubau zu integrieren. Übersicht über die Nutzungsbereiche: -Zugangs- und Umkleidebereiche -Küche/Speisenversorgung/Mitarbeiterkantine -Verwaltung JVA/JVK -Besucherabteilung -Zugangsbereich -Funktionsbereich (Untersuchung) -Stationen: -PS 0 Aufnahme / Notfallpsychiatrie (in Verbindung mit Funktionsbereich) -PS 1 Akutpsychiatrie -PS 2 Entzug/Entwöhnung (in Verbindung mit PS 3) -PS 3 Langzeitpsychiatrie -PS 4 Suchtstation/Entwöhnung -IDS Interdisziplinäre Station -Frauenstation -Geriatrie -Krankenrevier JVA -Nebenräume (z.B. Mehrzweckraum, Ergotherapie) -Sporthalle Der Neubau hat eine Nutzungsfläche (NUF 1-7) von ca. 16.000 m² Prozentuale Flächenaufteilung der unterschiedlichen Nutzungen Krankenhaus 60% JVA 8% Verwaltung 10,5% Küche/ Kantine 8% Sporthalle 8% Nebenräume 5,5% Die Planung unterliegt massiven funktionalen, sicherheitsrelevanter und wirtschaftlicher Aspekten. Die Planungsmethode BIM findet ihre Anwendung. Kostenziel: KG 300+400: 165 Mio € Terminziel: Planungsbeginn Quartal I 2025, Baubeginn Quartal I 2029, Fertigstellung Bau Quartal II 2034
CPV-Codes
Lose (1)
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ' https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/ ', abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-55323 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.