OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 3 Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Neubrandenburg (17042) — DE80J

Ausführungsort

Rudolf-Fritz-Straße, Malchin (17193) — DE80J

Beschreibung

Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8

CPV-Codes

7100000071321000

Lose (1)

LOT-0001Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 3 Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen, 4 Starkstromanlagen, 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 7 Nutzungsspezifische Anlagen und 8 Gebäudeautomation Ziel des Projektes ist die Errichtung einer modernen, funktionalen und wirtschaftlichen Mensa, einer multifunktional nutzbaren Versammlungsstätte im Sinne einer Aula bzw. eines Mehrzweckraums sowie eine nachhaltige, barrierefreie und zukunftsfähige Gebäudelösung. Die Mensa soll sowohl der täglichen Mittagsversorgung als auch der Nutzung für schulische und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen dienen und für eine flexible Nachnutzung geeignet sein.

7100000071321000

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien - Projektorganisation

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern — Schwerin

Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

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