OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Klärwerk Bayreuth - Sanierung NKB 1+2

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Bayreuth (95448) — DE242

Ausgewählte Bewerber

3 – 3

Beschreibung

Die Stadt Bayreuth beabsichtigt die Sanierung der Nachklärbecken 1 und 2 im Klärwerk Bayreuth. Aktuell werden drei Nachklärbecken betrieben. Das Nachklärbecken (NKB) 3 ist aus 1998 und wurde bereits in 2024 mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet. Die NKB 1 und 2 wurden 1975 gebaut und sind seither in Betrieb. Diese NKB sollen nun saniert und ebenfalls mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet werden. Für die Maßnahme liegt eine Konzeptstudie von Oktober 2025 vor. Die Variante 1b: Sanierung Nachklärbecken 1 und 2 (Erneuerung Räumer) soll umgesetzt werden. Die Kostenschätzung von Oktober 2025 beziffert Gesamtinvestitionskosten (inklusive Baunebenkosten) in Höhe von 6,84 Mio. EUR brutto bzw. Baukosten in Höhe von ca. 4,8 Mio. EUR netto / 5,70 Mio. EUR brutto. Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke in Verbindung mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (Verfahrens- und Prozesstechnik, E-Technik) nach HOAI vergeben. Die NKB sind nacheinander zu sanieren, die Gesamtbauzeit wird auf ca. 3 Jahre geschätzt. Der früheste Beginn der Baumaßnahme wird voraussichtlich im Sommer/Herbst 2027 sein. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufenweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Finanzierung voraus. Weiterführende Informationen sind der Konzeptstudie zu entnehmen.

CPV-Codes

710000007124000071300000

Lose (1)

LOT-0001Klärwerk Bayreuth - Sanierung NKB 1+2

Die Stadt Bayreuth beabsichtigt die Sanierung der Nachklärbecken 1 und 2 im Klärwerk Bayreuth. Aktuell werden drei Nachklärbecken betrieben. Das Nachklärbecken (NKB) 3 ist aus 1998 und wurde bereits in 2024 mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet. Die NKB 1 und 2 wurden 1975 gebaut und sind seither in Betrieb. Diese NKB sollen nun saniert und ebenfalls mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet werden. Für die Maßnahme liegt eine Konzeptstudie von Oktober 2025 vor. Die Variante 1b: Sanierung Nachklärbecken 1 und 2 (Erneuerung Räumer) soll umgesetzt werden. Die Kostenschätzung von Oktober 2025 beziffert Gesamtinvestitionskosten (inklusive Baunebenkosten) in Höhe von 6,84 Mio. EUR brutto bzw. Baukosten in Höhe von ca. 4,8 Mio. EUR netto / 5,70 Mio. EUR brutto. Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke in Verbindung mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (Verfahrens- und Prozesstechnik, E-Technik) nach HOAI vergeben. Die NKB sind nacheinander zu sanieren, die Gesamtbauzeit wird auf ca. 3 Jahre geschätzt. Der früheste Beginn der Baumaßnahme wird voraussichtlich im Sommer/Herbst 2027 sein. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufenweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Finanzierung voraus. Weiterführende Informationen sind der Konzeptstudie zu entnehmen.

7100000071240000713000004 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.