Markt Schwaben - Ampfing, Str. 5600, Kabeltiefbau, Kabelverlegung für Ersatz 4 Stellwerke
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Im Zuge der Erneuerung der vier Stellwerke Hörlkofen, Thann-Matzbach, Schwindegg und Heldenstein werden Kabeltiefbauarbeiten für die Herstellung der neuen ESTW notwendig. Hierfür ist eine neue prov. Kabeltrasse inkl. Kabelquerungen, neue Signalgründungen, die Verlegung der Kabel und alle damit einhergehenden Zusammenhangsarbeiten zu leisten. Die Hauptmassen umfassen: Herstellung prov. Kabeltrasse: ca. 40.000 m Herstellung der Gleisquerungen: ca. 480 m Herstellung der Straßenquerungen: ca 120 m Signalgründungen: ca. 90 Stück Kabelverlegung LST: ca. 80.000 m Kabelverlegung TK: ca. 120.000 m
CPV-Codes
Lose (1)
Im Zuge der Erneuerung der vier Stellwerke Hörlkofen, Thann-Matzbach, Schwindegg und Heldenstein werden Kabeltiefbauarbeiten für die Herstellung der neuen ESTW notwendig. Hierfür ist eine neue prov. Kabeltrasse inkl. Kabelquerungen, neue Signalgründungen, die Verlegung der Kabel und alle damit einhergehenden Zusammenhangsarbeiten zu leisten. Die Hauptmassen umfassen: Herstellung prov. Kabeltrasse: ca. 40.000 m Herstellung der Gleisquerungen: ca. 480 m Herstellung der Straßenquerungen: ca 120 m Signalgründungen: ca. 90 Stück Kabelverlegung LST: ca. 80.000 m Kabelverlegung TK: ca. 120.000 m
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.