VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

Lieferung Beladung für 1 HLF 20

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Vertragslaufzeit

5.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Recklinghausen (45657) — DEA36

Ausführungsort

Rudolf-Breitscheidt-Str. 79, Luckenwalde (14943) — DE40H

Beschreibung

Lieferung feuerwehrtechnischer Beladung für 1 HLF 20 nach DIN 14530-27

CPV-Codes

35000000

Lose (2)

LOT-0001Feuerwehrtechnische Beladung

Lieferung feuerwehrtechnischer Beladung für 1 HLF 20 nach DIN 14530-27

350000005 Monate

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002Hydraulische Rettungsgeräte

Lieferung feuerwehrtechnischer Beladung für 1 HLF 20 nach DIN 14530-27

350000005 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat, -Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder -Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.

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