VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) an der DGUV Akademie

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

03.06.2026

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

22 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10117) — DE300

Ausführungsort

Königsbrücker Landstraße 2, Dresden (01109) — DED21

Beschreibung

Für die Durchführung der Qualifizierungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden für die Jahre 2027 bis 2030 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. Details zum Auftragsgegenstand sind dem Dokument B1. Leistungsbeschreibung samt Anlagen zu entnehmen.

CPV-Codes

80400000800000008043000080550000

Lose (1)

LOT-0001Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) an der DGUV Akademie

Siehe "Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens".

804000008000000080430000805500002027-01-012030-12-31

Zuschlagskriterien

3 Preispos., die jeweils zu 10 % gewichtet werden

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe — Berlin

Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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