OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 113/2026

PV-Anlage

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Neubiberg (85579) — DE21H

Ausführungsort

Bahnhofplatz 4, Höhenkirchen-Siegertsbrunn (85635) — DE21H

Beschreibung

Inhalt des Leistungsverzeichnisses ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 383kWp. Die Aufstellung erfolgt auf zwei separaten Dachflächen der Liegenschaft Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn Bahnhofpl. 4, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Dies umfasst im Wesentlichen die nachfolgenden Tätigkeiten: - Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Hauptdach in sieben separaten Modulfelden der Liegenschaftmit folgenden Einzelleistungen je Modulfeld: · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 1: ca. 45kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 2: ca. 41kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 3: ca. 52kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 4: ca. 40kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 5: ca. 43kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 6: ca. 27kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 7: ca. 47kWp - Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Erweiterungsbau mit ca. 73kWp - Aufbau der dazu notwendigen Wechselrichter (Außenaufstellung) einschl. Wetterschutzeinhausung - Aufbau einer TAB-Konformen Überschusseinspeisung einschl. Anmeldung der Anlage beim zuständigenEVU (Bayernwerk) - Aufbau eines LWL-/CU - Netzwerks für die Belange der PV-Anlage zwischen Kompakttrafostation und denbeiden separaten Gebäudeteilen "Bestandsgebäude" und "Erweiterungsbau" - Aufbau Anlagenmonitoring einschl. grafischer Darstellung mittels Infomonitor in der Aula - Feuerwehr-Not-Ausschaltung der vorgenannten PV-Anlagen

CPV-Codes

4531530009331200

Lose (1)

LOT-0001PV-Anlage

Inhalt des Leistungsverzeichnisses ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 383kWp. Die Aufstellung erfolgt auf zwei separaten Dachflächen der Liegenschaft Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn Bahnhofpl. 4, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Dies umfasst im Wesentlichen die nachfolgenden Tätigkeiten: - Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Hauptdach in sieben separaten Modulfelden der Liegenschaftmit folgenden Einzelleistungen je Modulfeld: · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 1: ca. 45kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 2: ca. 41kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 3: ca. 52kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 4: ca. 40kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 5: ca. 43kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 6: ca. 27kWp · PV-Anlage Bestandsdach Modulfeld 7: ca. 47kWp - Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Erweiterungsbau mit ca. 73kWp - Aufbau der dazu notwendigen Wechselrichter (Außenaufstellung) einschl. Wetterschutzeinhausung - Aufbau einer TAB-Konformen Überschusseinspeisung einschl. Anmeldung der Anlage beim zuständigenEVU (Bayernwerk) - Aufbau eines LWL-/CU - Netzwerks für die Belange der PV-Anlage zwischen Kompakttrafostation und denbeiden separaten Gebäudeteilen "Bestandsgebäude" und "Erweiterungsbau" - Aufbau Anlagenmonitoring einschl. grafischer Darstellung mittels Infomonitor in der Aula - Feuerwehr-Not-Ausschaltung der vorgenannten PV-Anlagen

45315300093312002026-09-102027-03-31

Zuschlagskriterien

Siehe Formblatt 211 EU

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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