26E30111 - Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, Neubau; Sanitär- und Heizungsinstallation
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Sanitär- und Heizungsinstallation
CPV-Codes
Lose (1)
Gewerk Sanitär: - ca. 80 Sanitärobjekte - 1.200 m Versorgungsleitungen einschl. Dämmarbeiten - 300 m Entwässerungsleitungen - 300 m innenliegende Regenentwässerung einschl. Dämmarbeiten Gewerk Heizung: - 180 kW Geothermiewärmepumpe als Kaskade (ohne Erdsonden) - 6 Regelkreise - 1.600 m Rohrleitung einschl Dämmarbeiten - 3.700 m² Fußbodenheizung - Winterbaubeheizung
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.