OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

Baubetrieb, Emden / Lieferung eines multifunktionalen Geräteträgers (Mobilbagger)

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 09:00

Vertragslaufzeit

6.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Emden (26721) — DE942

Beschreibung

Der Baubetrieb der Stadt Emden beabsichtigt die Anschaffung eines multifunktionalen Geräteträgers (Mobilbagger) mit Anbaugeräten für die Grünflächen-, Böschungs- und Gewässerunterhaltung.

CPV-Codes

3414400034144700

Lose (1)

LOT-0001Baubetrieb, Emden / Lieferung eines multifunktionalen Geräteträgers (Mobilbagger)

Der Baubetrieb der Stadt Emden beabsichtigt die Anschaffung eines multifunktionalen Geräteträgers (Mobilbagger) mit Anbaugeräten für die Grünflächen-, Böschungs- und Gewässerunterhaltung.

34144000341447006 Monate

Zuschlagskriterien

Angebotsendsumme

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

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