OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Löschgruppe Stenden/Rahm der Feuerwehr Kerken

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Wachtendonk (47669) — DEA1B

Ausführungsort

Kerken (47647) — DEA1B

Beschreibung

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Löschgruppe Stenden/Rahm der Feuerwehr Kerken

CPV-Codes

34144213

Lose (1)

LOT-0001Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Löschgruppe Stenden/Rahm der Feuerwehr Kerken

Es wird ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 nach DIN EN 1846 Teile 1-3 und DIN 14530-26 ausgeschrieben. Die Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung sowie im Leistungsverzeichnis ausführlich beschrieben.

34144213

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.