Jahresabschlussprüfer für die Gesellschaften des Konzerns BSBG 2027ff.
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Prüfung der Jahresabschlüsse und tlw. Sonderprüfungen und Testate für das Jahr 2027 und optional für die Jahre 2028 - 2031 der • Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (Einzelabschluss) • Stadt Braunschweig Beteiligungsen -Gesellschaft mbH (Konzernabschluss) • Braunschweiger Verkehrs-GmbH • Kraftverkehr Mundstock GmbH • Mundstock Reisen GmbH • Magdeburg Nutzfahrzeug Service GmbH • Peiner Verkehrsgesellschaft mbH • Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH • Stadthalle Braunschweiger Veranstaltungsstätten Betriebsgesellschaft GmbH • Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig • Wohnstätten GmbH • Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Optionale Erstellung von Management Lettern Optionale Prüfung der Formularsätze nach NKomVG (Überleitungsrechnung von HGB auf NKR) Optionale Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV Optionale projektbegleitende Prüfungen für die Einführung einer neuen ERP-Software sowie die Implementierung einer Archivierungslösung
CPV-Codes
Lose (1)
Prüfung der Jahresabschlüsse und tlw. Sonderprüfungen und Testate für das Jahr 2027 und optional für die Jahre 2028 - 2031 der • Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (Einzelabschluss) • Stadt Braunschweig Beteiligungsen -Gesellschaft mbH (Konzernabschluss) • Braunschweiger Verkehrs-GmbH • Kraftverkehr Mundstock GmbH • Mundstock Reisen GmbH • Magdeburg Nutzfahrzeug Service GmbH • Peiner Verkehrsgesellschaft mbH • Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH • Stadthalle Braunschweiger Veranstaltungsstätten Betriebsgesellschaft GmbH • Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig • Wohnstätten GmbH • Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Optionale Erstellung von Management Lettern Optionale Prüfung der Formularsätze nach NKomVG (Überleitungsrechnung von HGB auf NKR) Optionale Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV Optionale projektbegleitende Prüfungen für die Einführung einer neuen ERP-Software sowie die Implementierung einer Archivierungslösung
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.