OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Stadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

29.06.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Lehrte (31275) — DE929

Beschreibung

Neben der Koordination und Begleitung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibungen, ggf. die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die Erstellung der Formblätter für die Angebotsabgabe, die Begleitung der Verhandlungen sowie die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0001Stadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen

Die Stadt Lehrte plant im Ortsteil Arpke den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Die Feuerwehr Arpke wird als Stützpunktfeuerwehr mit etwa 80 aktiven Mitgliedern geführt. Es sind eine Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr vorhanden. Die derzeitigen Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen und weisen unter anderem Platzmangel und fehlende Umkleidemöglichkeiten auf. Eine Machbarkeitsstudie bestätigte, dass der Neubau an einem neuen Standort südlich der Schwüblingser Straße aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten am bisherigen Standort notwendig ist. Die Fläche grenzt im Westen an vorhandene Wohnbebauung und befindet sich im Ortseingangsbereich von Arpke. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im Außenbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwehr zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. 03/22 "Feuerwehr Arpke" sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Arpke soll in Modul- bzw. serieller Systembau-weise und eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über die Schwüblingser Straße. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 200 - 700) liegen bei rd. 6.320.295,00 EUR Mio. Euro brutto. Es ist beabsichtigt, die Vergabe im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchzuführen. Im Rahmen der Totalunternehmervergabe sollen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen von einem Unternehmen erbracht werden. Die Vergabe von weiteren Bewirtschaftungsleistungen ist nicht beabsichtigt. Für die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens werden technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen gesucht. Dieses schließt die Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms sowie ggf. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit ein. Der Berater soll die Vergabe steuern und die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Leistungen erbringen. Die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen ist nicht Gegenstand der Leistungen. Die-se werden gesondert vergeben. Der Rechtsberater wird auch die Vergabeplattform betreiben. Für die Vorbereitung des Vergabeverfahrens ist ein Zeitrahmen von 2 - 4 Monaten vorgesehen. Für die Vergabe der Totalunternehmerleistungen ist ein Zeitrahmen von 5 - 6 Monaten vorgesehen. Für die Umsetzung des Bauvorhabens (Planungs- und Bauzeit) ist ein Zeitrahmen von 14 Monaten vorgesehen.

71000000

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.

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