OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der Kontrollbeschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) mit einer Schutzweste

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 11:00

Vertragslaufzeit

96.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Köln (50672) — DEA23

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.

CPV-Codes

351134003581510035113000

Lose (1)

LOT-0000Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der Kontrollbeschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) mit einer Schutzweste

Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.

35113400358151003511300096 Monate

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien sind von den Bietern zu erfüllen. Erfüllt ein Bieter ein Kriterium nicht, wird er von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes- — Bonn

Die Vergabeunterlagen (Anschreiben, Bewerbungs- und Vertragsbedingungen) sowie die Bekanntmachung müssen nach Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Das BALM weist ausdrücklich darauf hin, dass die nachstehend benannte Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB als unzulässig abweisen wird, wenn (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden: Die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-163 E-Mail: [email protected]

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