Personaleinsatzplanung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Die Softwarelösung muss innerhalb SAP HCM for SAP S/4HANA (z. B. SAP ERP HCM Komponente Personaleinsatzplanung) umgesetzt sein, ohne weitere Schnittstellen, und Self-Services-Apps auf Basis der SAP Fiori Technologie enthalten. Die Softwarelösung muss vollständig in SAP HCM for SAP S/4HANA des Auftraggebers integriert werden. Es darf bei der Implementierung zu keiner Modifikation des vorhandenen SAP Standard Quellcodes kommen. Der Anbieter muss bis 2030 bei der Umsetzung möglicher neuer komplexer Anforderungen zur Seite stehen. Individuelle Einstellungen müssen über die 3 Systeme (Entwicklung-, Test- und Produktivsystem) transportierbar sein. Die Softwarelösung muss mehrmandantenfähig im Rahmen unseres RZ-Betriebs sein. Eine hinreichende technische Dokumentation der Implementierung ist zu erstellen. Dies wird für den 3 rd Level Support (Anwendungsentwickler) benötigt. Die Dokumentationen haben nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erfolgen.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Softwarelösung muss innerhalb SAP HCM for SAP S/4HANA (z. B. SAP ERP HCM Komponente Personaleinsatzplanung) umgesetzt sein, ohne weitere Schnittstellen, und Self-Services-Apps auf Basis der SAP Fiori Technologie enthalten. Die Softwarelösung muss vollständig in SAP HCM for SAP S/4HANA des Auftraggebers integriert werden. Es darf bei der Implementierung zu keiner Modifikation des vorhandenen SAP Standard Quellcodes kommen. Der Anbieter muss bis 2030 bei der Umsetzung möglicher neuer komplexer Anforderungen zur Seite stehen. Individuelle Einstellungen müssen über die 3 Systeme (Entwicklung-, Test- und Produktivsystem) transportierbar sein. Die Softwarelösung muss mehrmandantenfähig im Rahmen unseres RZ-Betriebs sein. Eine hinreichende technische Dokumentation der Implementierung ist zu erstellen. Dies wird für den 3 rd Level Support (Anwendungsentwickler) benötigt. Die Dokumentationen haben nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erfolgen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."