AbgelaufenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Vergabeverfahren Stadt Dettelbach - Erhebung von Verbesserungsbeiträgen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.06.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Dettelbach (97337) — DE268

Beschreibung

Die Stadt Dettelbach plant die Ertüchtigung der Kläranlage und investiert damit voraussichtlich 15 Mio. Euro in die Versorgungssicherheit. Gemäß dem Prinzip der Kostendeckung ist die Stadt Dettelbach verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem Fachwissen vor allem im Bereich des bayerischen Kommunalabgabengesetzes das gesamte Projekt Verbesserungsbeitrag fachlich fundiert übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitragskalkulation bis hin zur Satzungsberatung inkl. Erstellung von Entwürfen der Verbesserungsbeitragssatzung, Beitrags- und Gebührensatzung und ggf. der Entwässerungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis spätestens 2028 erwartet. Grundlage der Ausschreibung ist die Leistungsbeschreibung bzw. eine Aufgabenbeschreibung, die der Bieter erfüllen muss. Die Leistung wird in zwei getrennte Satzungsgebiete aufgeteilt, nämlich Satzungsgebiet 1 (Stadt Dettelbach inkl. aller Stadtteile bis auf Mainfrankenpark mit ca. 2.750 Grundstücken) sowie Satzungsgebiet 2 (Mainfrankenpark mit ca. 250 Grundstücken).

CPV-Codes

7231000071250000

Lose (1)

LOT-0001Vergabeverfahren Stadt Dettelbach - Erhebung von Verbesserungsbeiträgen

Die Stadt Dettelbach plant die Ertüchtigung der Kläranlage und investiert damit voraussichtlich 15 Mio. Euro in die Versorgungssicherheit. Gemäß dem Prinzip der Kostendeckung ist die Stadt Dettelbach verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem Fachwissen vor allem im Bereich des bayerischen Kommunalabgabengesetzes das gesamte Projekt Verbesserungsbeitrag fachlich fundiert übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitragskalkulation bis hin zur Satzungsberatung inkl. Erstellung von Entwürfen der Verbesserungsbeitragssatzung, Beitrags- und Gebührensatzung und ggf. der Entwässerungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis spätestens 2028 erwartet. Grundlage der Ausschreibung ist die Leistungsbeschreibung bzw. eine Aufgabenbeschreibung, die der Bieter erfüllen muss. Die Leistung wird in zwei getrennte Satzungsgebiete aufgeteilt, nämlich Satzungsgebiet 1 (Stadt Dettelbach inkl. aller Stadtteile bis auf Mainfrankenpark mit ca. 2.750 Grundstücken) sowie Satzungsgebiet 2 (Mainfrankenpark mit ca. 250 Grundstücken).

7231000071250000

Zuschlagskriterien

"1.) Preis gem. der im Anschreiben / Aufforderung zur Angebotsabgabe niedergelegten Formel"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken — Ansbach

§ 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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