OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Modernisierung und Attraktivierung Kyffhäusertherme - Elektroarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Vertragslaufzeit

10.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bad Frankenhausen (06567) — DEG0A

Beschreibung

Modernisierung und Attraktivierung Kyffhäusertherme - Elektroarbeiten

CPV-Codes

45311200

Lose (1)

LOT-0001VE03.6 - Elektro (Starkstrom-, Fernmelde- und Informationst. Anlagen)

• 1x Zentralbatterieanlage mit Unterstationen, • 1x NSHV, • 1x Blindleistungskompensationsanlage, • 1x Zählerschranksystem, • Ca. 2.000 m NYCWY-Leitung, • Ca. 44.000 m NYM-Installationsleitungen unterschiedlicher Art, • Ca. 5.000 m Leitung in Funktionserhalt, • Ca. 460 m Kabelrinne in unterschiedlichen Varianten, • Ca. 10.000m Kabelinstallationsrohr / - Kanal, • 9 Unterverteiler (Schrank/Wand, inkl. KNX und DALI), • Ca. 430 Installationsgeräte wie Schalter, Steckdosen, Taster, etc., • Brandschottungen, • Ca. 430 Leuchten der Allgemeinbeleuchtung, • Ca 220 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten, • 2x Elektrische Fliesenheizung, • PoE Uhrenanlage mit 6 Nebenuhren, • ELA-Anlage mit 8 Zonen und ca. 70 Lautsprechern, • 1x Brandmeldezentrale mit ca. 270 Meldern und Signalgebern, • Passives Datennetz mit ca. 70 Datendoppeldosen, • Ca. 3.800 m Datenleitung

4531120010 Monate

Zuschlagskriterien

Angebotspreis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar

Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

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