79698 Projektsteuerung Generalmodernisierung, Reha-Zentrum Bad Nauheim
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Reha-Zentrum Bad Nauheim, Klinik Wetterau Ersatzneubau 79698 Projektsteuerung Generalmodernisierung, Projektstufen 1 bis 2
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen aus dem Leistungsbild der Projektsteuerung gem. AHO-Heft Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" für die Errichtung eines Ersatzneubaus am Standort Reha-Zentrum Bad Nauheim, Klinik Wetterau. Die Beauftragung der Leistung ist stufenweise geplant. Die Vertragsleistung umfasst zunächst Grund- und Besondere Leistungen der Projektstufen 1-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Optional kann der Auftragnehmer mit weiteren Grund- und Besonderen Leistungen der Projektstufe 2 und den Projektstufen 3 bis 5 gemäß Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Übertragung der optionalen Leistungen. Weitere Inhalte und Umfang zu den Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Projektsteuerungsvertrag nebst seinen Anlagen, insbesondere den Vertragsanlagen "V-Anlage_1_Projektbeschreibung_PS" und "V-Anlage_2_Leistungsbeschreibung_PS".
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes — Bonn
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).