OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

Rahmenvertrag über Lieferung und Installation IT-Ausstattung

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

06.07.2026 11:00

Geschätzter Auftragswert

58.760 € – 838.860 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

St. Wendel (66606) — DEC06

Beschreibung

Lieferung und Installation von Netzwerk/Präsentations/- und Audiotechnik

CPV-Codes

3232120032232000323424103242000032322000

Lose (3)

LOT-0001Netzwerktechnik + WLAN
58.760 €

Lieferung und Installation: - Access Points - Internet Gateway - POE Netzwerkswitches - WLAN Repeater

324200002026-09-012027-12-31

Zuschlagskriterien

Reaktions-,Wiederherstellungs-,Umsetzungs- und Lieferzeit
LOT-0002Präsentations- und Videokonferenztechnik
425.500 €

Lieferung und Installation: - Beamer - Displays - Leinwände

32232000323220002026-09-012027-12-31

Zuschlagskriterien

Reaktions-,Wiederherstellungs-,Umsetzungs- und Lieferzeit
LOT-0003Audioanlagen
354.600 €

Lieferung und Installation: - zentrale Audioeinheiten - Aktivlautsprecher - Funk-Headsets - Funkmikrofone

32342410323220002026-09-012027-12-31

Zuschlagskriterien

Reaktions-,Wiederherstellungs-,Umsetzungs- und Lieferzeit

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Saarlandes — Saarbrücken

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

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