Rahmenvertrag über Lieferung und Installation IT-Ausstattung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Lieferung und Installation von Netzwerk/Präsentations/- und Audiotechnik
CPV-Codes
Lose (3)
Lieferung und Installation: - Access Points - Internet Gateway - POE Netzwerkswitches - WLAN Repeater
Zuschlagskriterien
Lieferung und Installation: - Beamer - Displays - Leinwände
Zuschlagskriterien
Lieferung und Installation: - zentrale Audioeinheiten - Aktivlautsprecher - Funk-Headsets - Funkmikrofone
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes — Saarbrücken
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.