Rahmenvertrag Lotungen im Bereich Lausitz und Mitteldeutschland der LMBV mbH Los 1 Brandenburg, Los 2 Ostsachsen, Los 3 Mitteldeutschland
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Der Sanierungsbereich der LMBV mbH (Auftraggeber-AG) benötigt in den Bereichen Brandenburg (Los 1), Ostsachsen (Los 2) sowie in Mitteldeutschland (Los 3) Lotungen und dazugehörige Aufmaße, welche als Rahmenvereinbarungen durch externe Vermessungsbüros (Auftragnehmer-AN) gebunden werden sollen. Dabei kann es sich im Los 1 und Los 2 aufgrund von geotechnischen Sperrbereichen um bemannte und unbemannte Lotungen handeln. In Vorbereitung der Erstellung von Grundwassermodellen, für die Erreichung von Sanierungszielen (Totholzbestand, Wipfelhöhenbestimmung, Erkundung Filterbrunnen und Grundwassermessstellen in vorgegebenen Wasserbereichen), zur Nachtragung von Risswerken und Kontrolle der Standsicherheit von Böschungen ist vorgesehen, aktuelle digitale Geländemodelle (DGM) als Ist-Stands-Erfassung und bei Vorhandensein von vorhergehenden Lotungsdaten die Berechnung von Differenzmodellen von Gewässern in der Sanierungsverantwortung der LMBV zu erstellen. Es sind vor den Arbeiten die notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen und Genehmigungen zum Befahren der Seen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Diese sind der LMBV zu übergeben. Eine entsprechende Legitimation wird von Seiten der LMBV zur Verfügung gestellt.
CPV-Codes
Lose (3)
Der Sanierungsbereich der LMBV mbH (Auftraggeber-AG) benötigt in den Bereichen Brandenburg (Los 1), Ostsachsen (Los 2) sowie in Mitteldeutschland (Los 3) Lotungen und dazugehörige Aufmaße, welche als Rahmenvereinbarungen durch externe Vermessungsbüros (Auftragnehmer-AN) gebunden werden sollen. Dabei kann es sich im Los 1 und Los 2 aufgrund von geotechnischen Sperrbereichen um bemannte und unbemannte Lotungen handeln. In Vorbereitung der Erstellung von Grundwassermodellen, für die Erreichung von Sanierungszielen (Totholzbestand, Wipfelhöhenbestimmung, Erkundung Filterbrunnen und Grundwassermessstellen in vorgegebenen Wasserbereichen), zur Nachtragung von Risswerken und Kontrolle der Standsicherheit von Böschungen ist vorgesehen, aktuelle digitale Geländemodelle (DGM) als Ist-Stands-Erfassung und bei Vorhandensein von vorhergehenden Lotungsdaten die Berechnung von Differenzmodellen von Gewässern in der Sanierungsverantwortung der LMBV zu erstellen. Es sind vor den Arbeiten die notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen und Genehmigungen zum Befahren der Seen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Diese sind der LMBV zu übergeben. Eine entsprechende Legitimation wird von Seiten der LMBV zur Verfügung gestellt.
Zuschlagskriterien
Der Sanierungsbereich der LMBV mbH (Auftraggeber-AG) benötigt in den Bereichen Brandenburg (Los 1), Ostsachsen (Los 2) sowie in Mitteldeutschland (Los 3) Lotungen und dazugehörige Aufmaße, welche als Rahmenvereinbarungen durch externe Vermessungsbüros (Auftragnehmer-AN) gebunden werden sollen. Dabei kann es sich im Los 1 und Los 2 aufgrund von geotechnischen Sperrbereichen um bemannte und unbemannte Lotungen handeln. In Vorbereitung der Erstellung von Grundwassermodellen, für die Erreichung von Sanierungszielen (Totholzbestand, Wipfelhöhenbestimmung, Erkundung Filterbrunnen und Grundwassermessstellen in vorgegebenen Wasserbereichen), zur Nachtragung von Risswerken und Kontrolle der Standsicherheit von Böschungen ist vorgesehen, aktuelle digitale Geländemodelle (DGM) als Ist-Stands-Erfassung und bei Vorhandensein von vorhergehenden Lotungsdaten die Berechnung von Differenzmodellen von Gewässern in der Sanierungsverantwortung der LMBV zu erstellen. Es sind vor den Arbeiten die notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen und Genehmigungen zum Befahren der Seen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Diese sind der LMBV zu übergeben. Eine entsprechende Legitimation wird von Seiten der LMBV zur Verfügung gestellt.
Zuschlagskriterien
Der Sanierungsbereich der LMBV mbH (Auftraggeber-AG) benötigt in den Bereichen Brandenburg (Los 1), Ostsachsen (Los 2) sowie in Mitteldeutschland (Los 3) Lotungen und dazugehörige Aufmaße, welche als Rahmenvereinbarungen durch externe Vermessungsbüros (Auftragnehmer-AN) gebunden werden sollen. Dabei kann es sich im Los 1 und Los 2 aufgrund von geotechnischen Sperrbereichen um bemannte und unbemannte Lotungen handeln. In Vorbereitung der Erstellung von Grundwassermodellen, für die Erreichung von Sanierungszielen (Totholzbestand, Wipfelhöhenbestimmung, Erkundung Filterbrunnen und Grundwassermessstellen in vorgegebenen Wasserbereichen), zur Nachtragung von Risswerken und Kontrolle der Standsicherheit von Böschungen ist vorgesehen, aktuelle digitale Geländemodelle (DGM) als Ist-Stands-Erfassung und bei Vorhandensein von vorhergehenden Lotungsdaten die Berechnung von Differenzmodellen von Gewässern in der Sanierungsverantwortung der LMBV zu erstellen. Es sind vor den Arbeiten die notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen und Genehmigungen zum Befahren der Seen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Diese sind der LMBV zu übergeben. Eine entsprechende Legitimation wird von Seiten der LMBV zur Verfügung gestellt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.