OffenAusschreibung · 17DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Unterhaltsreinigung sowie Glasreinigung in verschiedenen Objekten der REVG

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Kerpen (50169) — DEA27

Wiederkehrend

Auftrag kann verlängert werden

Beschreibung

Die Unterhaltsreinigung umfasst in Los 1 das Hauptverwaltungsgebäude sowie Betrieb und Werkstatt/Container in Kerpen. Los 2 beinhaltet die Unterhaltsreinigung für Außenstellen der Auftraggeberin. Los 3 umfasst die Glasreinigung in sämtlichen in den Losen 1 und 2 enthaltenen Objekten.

CPV-Codes

90911200

Lose (3)

LOT-0001Unterhaltsreinigung in der Hauptverwaltung sowie Betrieb und Werkstatt/Container.

Die Gesamtfläche liegt bei gut 2.000 qm. Reinigungshäufigkeiten sowie Reinigungsinhalte und konkrete Raumaufteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Raumliste.

909112002026-09-012028-08-31
LOT-0002Unterhaltsreinigung in den Außenstellen der Auftraggeberin.

Die Außenstellen liegen in Frechen, Bergheim, Horrem, Sindorf und Bergheim. Die Gesamtfläche liegt bei rund 310 qm. Reinigungshäufigkeiten sowie Reinigungsinhalte und konkrete Raumaufteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Raumliste.

909112002026-09-012028-08-31
LOT-0003Fensterreinigung in den in Los 1 und 2 enthaltenen Objekten.

Gegenstand des Loses 3 ist die Fensterreinigung (4x pro Jahr) in den in den Losen 1 und 2 enthaltenen Objekten.

909112002026-09-012028-08-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Einhaltung der Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden. Für bis zum 30.6.2026 eingehende Nachprüfungsanträge ist die in dieser Bekanntmachung als ORG-002 aufgeführte Vergabekammer Rheinland zuständig. Für ab dem 1.7.2026 eingehende Nachprüfungsanträge wechselt die Zuständigkeit zur Vergabekammer Westfalen,Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster.