Supplier Management Cloudlösung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung von Lizenzen für eine Supplier Management Cloudlösung sowie die Implementierung dieser Lösung beim Auftraggeber. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und der Bewertungsmatrix (Anlage 7) entnommen werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung von Lizenzen für eine Supplier Management Cloudlösung sowie die Implementierung dieser Lösung beim Auftraggeber. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und der Bewertungsmatrix (Anlage 7) entnommen werden.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."