EU_VB_WE/GE Bf Sindelfingen
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Erweiterungsvorhaben für Strecken; Teilnahmekriterien siehe Bewerbungsbedingungen (BWB) Oberbau Gleise, Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h; Oberbau Weichen, Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h; Im Bahnhof Sindelfingen werden mehrere Gleis- und Weichenerneuerungen durchgeführt. Dabei erfolgen konventionelle Gleiserneuerungen inklusive vollständiger Bettungserneuerung in den Gleisen 9, 11 und 51. Zusätzlich werden die Weichen 12, 14, 15, 17 und 19 erneuert. Teilweise werden Geotextilien sowie Planumsschutzschichten eingebaut und ein Prellbock in Gleis 51 ersetzt. Zu den Arbeiten gehören außerdem Neuschienenschleifen, Qualitätsstopfgänge, Sicherungsleistungen für den Bahnbetrieb sowie die Anpassung angrenzender Gleisbereiche. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise während geplanter Sperrpausen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026.
CPV-Codes
Lose (1)
Erweiterungsvorhaben für Strecken; Teilnahmekriterien siehe Bewerbungsbedingungen (BWB) Oberbau Gleise, Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h; Oberbau Weichen, Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h; Im Bahnhof Sindelfingen werden mehrere Gleis- und Weichenerneuerungen durchgeführt. Dabei erfolgen konventionelle Gleiserneuerungen inklusive vollständiger Bettungserneuerung in den Gleisen 9, 11 und 51. Zusätzlich werden die Weichen 12, 14, 15, 17 und 19 erneuert. Teilweise werden Geotextilien sowie Planumsschutzschichten eingebaut und ein Prellbock in Gleis 51 ersetzt. Zu den Arbeiten gehören außerdem Neuschienenschleifen, Qualitätsstopfgänge, Sicherungsleistungen für den Bahnbetrieb sowie die Anpassung angrenzender Gleisbereiche. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise während geplanter Sperrpausen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.