OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Grundsanierung des BImA - Dienstsitzes - Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten - Vergabe 900/2026

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

24.06.2026 10:30

Vertragslaufzeit

11.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10623) — DE300

Beschreibung

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin Grundsanierung des BImA - Dienstsitzes Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten DIN 18355, 18361, 18363 VE 300.21

CPV-Codes

454210004544000045421145

Lose (1)

LOT-0000Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Grundsanierung des BImA - Dienstsitzes - Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten - Vergabe 900/2026

Tischler-, Verglasungs- und Malerarbeiten DIN 18355, 18361, 18363 VE 300.21 Beschreibung: Runderneuerung von Fenstern, tischlermäßige Aufarbeitung einschl. Verglasungs-, Beschlags- und Malerarbeiten, mit Schadstoffsanierung bleihaltiger Anstriche 26 St Einfachfenster 137 St Kastenfenster 1 St Türen in Kastenbauweise 47 St Innenfensterbänke 1 St Nachbau Einfachfenster G30 3 St Nachbau Kastenfenster 19 St Innenfensterbänken, Neuanfertigung entsprechend Bestand 129 St Senkrechtmarkisenanlagen Antrieb Rohrmotor 900 m Putzglattstrich Leibung Termine: Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch die Auftraggebende, die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 09/2026 zugehen. Ausführungsende 07/2027 Ausführungsdauer 11 Monate

45421000454400004542114511 Monate

Zuschlagskriterien

100 % Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes — Bonn

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn, Tel: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163 Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

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