SonstigeFreiwillige Ex-ante-Transparenz · 25LieferauftragTED 113/2026

STED Mikroskop

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

216.000 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (20251) — DE600

Beschreibung

Lieferung eines hochleistungsfähigen STED Mikroskopiesystems

CPV-Codes

38510000

Lose (1)

LOT-0001STED Mikroskop

Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Lieferung eines Stimulated Emission Depletion (STED) Mikroskops nur durch das ausgewählte und aktuell im Unternehmen betriebene System erbracht werden kann. Ein STED Mikroskop ermöglicht eine Auflösung von kleinsten Strukturen zwischen 120 und 2 nm, um biologische Phänomene auf molekularer Ebene darzustellen. Folgende Anforderungen an ein neues System werden benötigt: 1. Die Fähigkeit, mehrfarbige (bis zu 4 Kanäle) STED-Bildgebung durchzuführen, ohne auf spektrale und FLIM-Entmischungsverfahren angewiesen zu sein. 2. Die Fähigkeit, Live-Zell-Bildgebungsexperimente mit hoher räumlicher und zeitlicher Auflösung unter Verwendung geringer Anregungs- und Abklingintensitäten durchzuführen. 3. Die Fähigkeit, Proben abzubilden, die mit gängigen Markern präpariert wurden (unabhängig davon, ob diese für STED geeignet sind oder nicht), und Bilder mit einer Auflösung von mindestens 100 nm zu erzeugen. 4. Die unter 3) beschriebene Fähigkeit, ergänzt um die zusätzlichen Bildinformationen, die durch spektrale FLIM- und FCS-FCCS-Modi bereitgestellt werden. 5. Die Fähigkeit, Superauflösungsbilder in dicken Geweben und allgemein in biologischen Proben zu erzeugen, die durch einen lokal inhomogenen Brechungsindex gekenn-zeichnet sind, und zwar mit einem Bildgebungsgerät, das die durch solche Proben verursachten Strahlverzerrungen aktiv korrigiert. Nach einem sorgfältigen Vergleich kann technisch gesehen nur das MIRAVA Poliscope alle wesentlichen Anforderungen der Forscher erfüllen. Dies ist dadurch begründet, dass das MIRAVA Poliscope von abberior das einzige System auf dem Markt ist, welches eine exklusive adaptive Beleuchtung bietet und dabei zwei patentierte Technologien kombiniert, um Lichtschäden während der Datenerfassung zu minimieren: RESCue (Reduction of State Transitions by Cycling Excitation): Das System überwacht kontinuierlich die Fluoreszenzsignalpegel während jeder Scanlinie und unterbricht automatisch die Laserbeleuchtung in Bereichen, in denen bereits ein ausreichendes Signal erfasst wurde. Dies verhindert die unnötige Belichtung bereits abgebildeter Bereiche und reduziert die Gesamtlichtdosis im Vergleich zum herkömmlichen Rasterscan um bis zu 90 %. Dies ist besonders wichtig für STED, wo der Depletionsstrahl eine erhebliche Photonenbelastung verursacht. RESCue ist patentiert (EP 3 159 676 B1, EP 3 365 662 B1, US 10429305 B2, US 10488342 B2 und CN 108291873 B). - MINFIELD-Scanning: Durch die Beschränkung des STED-Scans auf ein minimales Sichtfeld um den interessierenden Bereich herum reduziert MINFIELD die Donut-Strahl-Belichtung am Rand des Feldes drastisch. Da sich die STED-Auflösung mit kleineren Feldgrößen verbessert, verringert MINFIELD gleichzeitig die Phototoxizität und verbessert die Auflösung. Es ist exklusiv vom Max-Planck-Institut lizenziert (DE 10 2016 117 096 C5; US 8,891,417 B2; JP 6,730,895 B2). Zusammen ermöglicht FLEXPOSURE eine verlängerte STED-Bildgebung an lebenden Zellen, was für die Forschungsgruppen technisch einzigartig und unverzichtbar ist. Aufgrund der genannten Gründe kommt nur die Firma abberior in Betracht.

38510000

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer bei der Finanzbehörde — Hamburg

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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