Planungsleistungen für den Neubau eines Bildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen: Tragwerksplanung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Klinikum Nordfriesland gGmbH betreibt am Standort Husum eine staatliche anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege sowie eine staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie. Beide Schulen sind zurzeit in angemieteten Räumen in der Innenstadt Husum untergebracht. In den Schulen werden rund 250 Auszubildende unterrichtet. Für beide Schulen soll in Husum ein Neubau als "Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen" errichtet werden. Die für den Neubau des Bildungszentrums erforderlichen Planungsleistungen der Tragwerksplanung sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe der Leistungen der Objektplanung, der Fachplanung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3, 7, 8) und der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 bis 6) erfolgen in parallelen Vergabeverfahren. Die Planungsleistungen zum Brandschutzkonzept, die Baugrunduntersuchung / Gründungsempfehlung, die Energieberatung / GEG Nachweis, die Planung der Außenanlagen und der Beratung zur Gebäude-Akustik werden gemäß § 3 Abs. 9 VgV dem 20 %-Kontingent zugeordnet und national vergeben.
CPV-Codes
Lose (1)
Grundleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI für die Leistungsphase 1 bis 6 für den Neubau des Bildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen. Der Schulneubau wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig Holstein. Die KHU-Bau (Krankenhausunterlage Bau) ist mit der Vorentwurfsplanung bereits beim Fördermittelgeber eingereicht und genehmigt worden. Die KHU-Bau einschließlich der Vorentwurfsplanung bezog sich allerdings auf ein anderes Grundstück als das jetzige Baugrundstück. Das nunmehr vorgesehene Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 113 ""Engelsburger Weg".
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB, die wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."