Instandsetzung der Kanalbrücken 545 und 547 ESK-km 76,185 und 77,599 Ingenieurvertrag für die Haushaltsunterlagen gemäß § 8 der VV-WSV 2107, für die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Im Zuge der planmäßigen Unterhaltung und der Bauwerksinspektionen 2009 bzw. 2010 (Kanalbrücken trockengelegt), 2015 und 2021 (Kanalbrücken nicht trockengelegt) sind erhebliche Schäden festgestellt worden, welche die Betriebs- und Standsicherheit der Bauwerke mittelfristig gefährden. Gemäß einer abgestimmten Konzeption von 2015 ist eine weitere Nutzung beider ca. 50 Jahre alten Brücken sicherzustellen, insbesondere bei Berücksichtigung eines stetig steigenden Verkehrsaufkommens. Mit der vorgesehenen Grundinstandsetzung der Kanalbrücken ist der Sollzustand für weitere 40 Jahre herzustellen. Das Ergebnis der Vorplanung ist in der am 12.12.2022 genehmigten Voruntersuchung als die im Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 weiter zu planende Lösung abschließend festgelegt. Es ist ein E-AU nach § 8 VV-WSV 2107 zusammenfassend für beide Kanalbrücken aufzustellen. Grundsätzlich werden für die E-AU-Aufstellung unterschiedliche Planungsleistungen nach HOAI erforderlich: - nach § 43 für die Objektplanung, - nach § 51 HOAI für die Fachplanung des Tragwerks und - nach § 55 HOAI für die Fachplanung Technischer Anlagen Dabei sind sämtliche für die Instandsetzung erforderlichen Leistungen über den E-AU hinaus ausführungsreif nach HOAI durchzuplanen und die Ausschreibungungsunterlagen nach VOB für alle Gewerke aufzustellen.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Zuge der planmäßigen Unterhaltung und der Bauwerksinspektionen 2009 bzw. 2010 (Kanalbrücken trockengelegt), 2015 und 2021 (Kanalbrücken nicht trockengelegt) sind erhebliche Schäden festgestellt worden, welche die Betriebs- und Standsicherheit der Bauwerke mittelfristig gefährden. Gemäß einer abgestimmten Konzeption von 2015 ist eine weitere Nutzung beider ca. 50 Jahre alten Brücken sicherzustellen, insbesondere bei Berücksichtigung eines stetig steigenden Verkehrsaufkommens. Mit der vorgesehenen Grundinstandsetzung der Kanalbrücken ist der Sollzustand für weitere 40 Jahre herzustellen. Das Ergebnis der Vorplanung ist in der am 12.12.2022 genehmigten Voruntersuchung als die im Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 weiter zu planende Lösung abschließend festgelegt. Es ist ein E-AU nach § 8 VV-WSV 2107 zusammenfassend für beide Kanalbrücken aufzustellen. Grundsätzlich werden für die E-AU-Aufstellung unterschiedliche Planungsleistungen nach HOAI erforderlich: - nach § 43 für die Objektplanung, - nach § 51 HOAI für die Fachplanung des Tragwerks und - nach § 55 HOAI für die Fachplanung Technischer Anlagen Dabei sind sämtliche für die Instandsetzung erforderlichen Leistungen über den E-AU hinaus ausführungsreif nach HOAI durchzuplanen und die Ausschreibungungsunterlagen nach VOB für alle Gewerke aufzustellen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - — Bonn
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.