VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Neubau Dreifachsporthalle Delbrück, Metallbau und Verglasung

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

13 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Delbrück (33129) — DEA47

Beschreibung

Die Stadt Delbrück plant den Neubau einer Dreifachsporthalle in Delbrück-Mitte. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten.

CPV-Codes

452626704544100045212190

Lose (1)

LOT-0001Neubau Dreifachsporthalle Delbrück, Metallbau und Verglasung

Das Gebäude wird als eingeschossiger Neubau in Massivbauweise ausgeführt. Die Decken über dem Geräteraumtrakt und über dem Umkleidetrakt sollen als als vorgefertigte Großflächenplatten mit Aufbeton ausgeführt werden. Das Sporthallendach wird mittels einer Stahlfachwerkträger-konstuktion mit Trapezblechdeckung ausgeführt. Die Fassade wird im unteren Bereich mit Verblendmauerwerk und im oberen Bereich der Sporthalle mit einer vorgehängten Fassade aus Trespa-Platten ausgestattet. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten.

4526267045441000452121902027-01-182027-07-03

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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