Neubau 3. Mainbrücke mit städtischem Fußgängersteg
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Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Im Frankfurter Stadtteil Niederrad soll im Rahmen des Großprojektes Knoten Stadion 2.Baustufe eine neue dritte Mainbrücke zur Überführung über den Main gebaut werden. Die Eisenbahnüberführung soll aus einer Vorlandbrücke, die als Stahltrog ausgebildet wird, sowie einer Strombrücke die in ihrer Konstruktionsart eine Stabbogenbrücke ist. Die Brücke soll auf einer vorhandenen Baustelleneinrichtungsfläche hergestellt, montiert und in den Endzustand verschoben werden. Weiterhin wird nördlich der Mainbrücke ein neuer Bahndamm gebaut und die Bestandsbauwerke EÜ Gutleutstr. und Stützbauwerk STW FA angepasst. Im südlichen Anschlussbereich muss ebenfalls ein neuer Bahndamm errichtet werden und die vorh. EÜ Schwanheimer Str. zurückgebaut werden. Nach Herstellung der Bauwerke muss die bestehende Strecke 3520 von der alten Mainbrücke Niederrad auf die neue 3. Mainbrücke verschwenkt werden. Im Rahmen des Projekts ist auch ein städtischer Fußgängersteg an die Mainbrücke, sowie die zugehörigen Treppentürme und Rampenbauwerke zu montieren.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Frankfurter Stadtteil Niederrad soll im Rahmen des Großprojektes Knoten Stadion 2.Baustufe eine neue dritte Mainbrücke zur Überführung über den Main gebaut werden. Die Eisenbahnüberführung soll aus einer Vorlandbrücke, die als Stahltrog ausgebildet wird, sowie einer Strombrücke die in ihrer Konstruktionsart eine Stabbogenbrücke ist. Die Brücke soll auf einer vorhandenen Baustelleneinrichtungsfläche hergestellt, montiert und in den Endzustand verschoben werden. Weiterhin wird nördlich der Mainbrücke ein neuer Bahndamm gebaut und die Bestandsbauwerke EÜ Gutleutstr. und Stützbauwerk STW FA angepasst. Im südlichen Anschlussbereich muss ebenfalls ein neuer Bahndamm errichtet werden und die vorh. EÜ Schwanheimer Str. zurückgebaut werden. Nach Herstellung der Bauwerke muss die bestehende Strecke 3520 von der alten Mainbrücke Niederrad auf die neue 3. Mainbrücke verschwenkt werden. Im Rahmen des Projekts ist auch ein städtischer Fußgängersteg an die Mainbrücke, sowie die zugehörigen Treppentürme und Rampenbauwerke zu montieren.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.