Schüler Sonderbeförderung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Schüler-Sonderbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 - 2028/2029 für den Landkreis Nordwestmecklenburg in 35 Losen
CPV-Codes
Lose (35)
Sonderbeförderung
Zuschlagskriterien
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Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern — Schwerin
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.