VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Tiefbau- und GaLa-Arbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Saarbrücken (66119) — DEC01

Ausführungsort

Völklingen (66333) — DEC01

Beschreibung

Tiefbau- und GaLa-Arbeiten im Rahmen der Sanierung und Teilersatzneubau der Marie-Curie-Schule BBZ Völklingen

CPV-Codes

451112914523241045233222451111007142100045220000

Lose (1)

LOT-0000Tiefbau- und GaLa-Arbeiten

Für das Projekt "Sanierung und Ersatzneubau Marie-Curie-Schule BBZ Völklingen" werden GaLa-Bauarbeiten vergeben. Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten: Gesamte beplante Fläche ca 2.700 m² Stahlbetonwände abbrechen ca 80 m³ Aushub ungebundener Oberbau ca 2200 m³ Aushubmassen entsorgen BM-F0/ BM-F0*/ BM-F3 ca 7000 t Frostschutzschicht ca 800 m³ Schottertragschicht ca 510 m³ Sitzstufenanlage Stufentiefe 100 cm ca 180 m Sitzstufenanlage Stufentiefe 40 cm 70 m Beton-Blockstufen ca 320 m Platzflächen: Betonpflaster ca 2000 m² Gehwege: Betonpflaster ca 700 m² Erdaushub Anschlusskanäle und Schachtbaugruben ca 600 m³ HS-R-Rohr DN/OD 160 ca 350 m Steinfreier Sand ca 1000 m³ Entwässerungsrinne DN 150 ca 230 m Steinfreier Sand ca 600 m³ Fertigteilstützwände ca 500 m² Zulage zu Fertigteilstützwände, Strukturmatrize ca 400 m² Betonstahl ca 15000 kg Ortbeton ca 100 m³ Geländer ca 100 m

4511129145232410452332224511110071421000452200002026-07-062027-09-10

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Saarlandes — Saarbrücken

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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