Integrierte Gesamtplanung für die Maßnahme Betrieb des Pumpwerk Ochsenpferchs und Regenüberlaufbecken Ochsenpferch
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen
CPV-Codes
Lose (1)
Objektplanung Gebäude und Innenräume (gem. Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33 ff. HOAI) für die Errichtung des neuen technischen Betriebsgebäudes; Objektplanung Freianlagen (gem. Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38 ff. HOAI) für die im Zusammenhang mit dem Neubau erforderlichen Außenanlagen; Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. Teil 3 Abschnitt 3 §§ 41 ff. HOAI) für den Medienkanal / Versorgungsschacht; Fachplanung Tragwerksplanung (gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49 ff. HOAI) für die statisch-konstruktive Planung der baulichen Anlagen; Fachplanung Technische Ausrüstung (gem. Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53 ff. HOAI) bezogen auf die Anlagengruppen 3, 4, 5,7 und 8 für den Betrieb des Pumpwerks Ochsenpferch und Regenüberlaufbecken Ochsenpferch. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1-9 für die oben aufgezählten Leistungsbilder (wobei die Tragwerksplanung nur die Leistungsphasen 1-6 umfasst). Die Leistungen werden optional in drei Bearbeitungsstufen, wie folgt beauftragt: Bearbeitungsstufe I: Leistungsphasen 1-3, Bearbeitungsstufe II: Leistungsphasen 4-7 bzw. 4-6 für die Tragwerksplanung, Bearbeitungsstufe III: Leistungsphasen 8-9 (ohne die Tragwerksplanung).
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).