OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Metallbauarbeiten LV.402

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 09:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Fürth (90766) — DE253

Beschreibung

Neubau Klinikgebäude BT 6.1.1 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 108.000m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 5 oberirdische Geschosse mit Anbindung an die Bestandsmagistrale. Neubau Technikzentrale T2 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 10.605 m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 4 oberirdische Geschosse. Die Freianlagenplanung beabsichtigt die restlichen Metallbauarbeiten des Neubaus Bauteil 6.1.1 und Technikgebäudes T2.

CPV-Codes

45262670

Lose (1)

LOT-0000Metallbauarbeiten LV.402

Neubau Klinikgebäude BT 6.1.1 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 108.000m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 5 oberirdische Geschosse mit Anbindung an die Bestandsmagistrale. Neubau Technikzentrale T2 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 10.605 m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 4 oberirdische Geschosse. Die Freianlagenplanung beabsichtigt die restlichen Metallbauarbeiten des Neubaus Bauteil 6.1.1 und Technikgebäudes T2.

452626702026-08-182026-08-29

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers