OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Sanierung der Dreifachturn- und Sporthalle an der Budrio Allee 2 in 82223 Eichenau

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 09:00

Geschätzter Auftragswert

248.000 € – 5,8 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Eichenau (82223) — DE21C

Beschreibung

Die Gemeinde Eichenau beabsichtigt die Dreifachturn- und Sporthalle an der Budrio Allee 2, 82223 Eichenau zu sanieren und zu erweitern. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“(SJK 2022) mit hohen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wird die sog. Budriohalle in Eichenau bei München rechtssicher für Turn- und Sportveranstaltungen, in allen Ebenen barrierefrei umgebaut und die Bestandshülle ebenso wie alle Neubauteile energetisch ertüchtigt. Der eindrucksvoll klare, gläserne, ins Gelände eingetiefte Bau mit außen liegendem, expressivem Tragwerk wird hierbei behutsam im Geiste seiner Entstehung Ende der achtziger Jahre fortgeschrieben und erneuert.

CPV-Codes

4521000045212225450000004542114645421131454211304542110045421152452627004526265045212222

Lose (1)

LOT-0001Hallenausbau
248.000 €

Zu erbringenden Leistungen:6 Stk.Demontage/Entsorgung Geräteraumtore Bestand (UK/ohne Beplankung)380qmgroßflächige Prallwandkonstruktion einschließlich aller erforderliche Unterkonstruktionen, Befestigungsmittel und Anschlüsse an den Bestand, Ausführung aus Holzwerkstoffen mit Akustikfunktion3Stk.doppelflügelige Notausgangs-Außentüren, innen mit Prallwandverkleidung, außen Aluminiumoberfläche6Stk.Geräteraumtore mit Prallwandverkleidung4 Stk.Hallenzugangstüren mit Verglasung / Prallwandverkleidung6Stk.Revisionstüren in Prallwandkonstruktion integriert1Stk.Seilkasten in Prallwandkonstruktion integriert

452122254500000045421146454211314542113045421100454211524526270045262650452122222026-10-262027-04-16

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern) — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers