Neubau Feuerwehrgerätehaus Haselünne - Fachplanung Tragwerksplanung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Stadt Haselünne beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 9 Feuerwehrboxen an der Zufahrt zwischen B213 und Andruper Straße zu bauen. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses in Haselünne wird von der Stadt Haselünne zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan für den neuen Standort soll im März 2026 beschlossen werden. Die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung wird durch den Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Haselünne erstellt. Der Neubau umfasst unter anderem folgende Bereiche: • Fahrzeughalle Stellplätze für Einsatzfahrzeuge mit ausreichenden Bewegungs- und Sicherheitsflächen sowie direktem Zugang zu den Funktionsräumen. • Funktions- und Sozialräume Umkleideräume (Schwarz-Weiß-Trennung), Sanitärbereiche, Duschen sowie Aufenthalts- und Bereitschaftsräume für die Einsatzkräfte. • Einsatz- und Verwaltungsbereiche Einsatzzentrale, Funk- und Besprechungsräume, Büros für Führungskräfte und Verwaltung. • Ausbildungs- und Schulungsräume Schulungs- und Mehrzweckräume für Ausbildung, Übungen und Versammlungen. • Technik- und Lagerräume Werkstätten, Lagerflächen für Geräte, Material und persönliche Schutzausrüstung. Gebäudetechnik: • die Gebäudetechnik soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik) • langlebige und wartungsarme Materialien • wirtschaftlicher Betrieb über den gesamten Lebenszyklus Notstromeinspeisung: • Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Stadt Haselünne beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 9 Feuerwehrboxen an der Zufahrt zwischen B213 und Andruper Straße zu bauen. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses in Haselünne wird von der Stadt Haselünne zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan für den neuen Standort soll im März 2026 beschlossen werden. Die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung wird durch den Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Haselünne erstellt. Der Neubau umfasst unter anderem folgende Bereiche: • Fahrzeughalle Stellplätze für Einsatzfahrzeuge mit ausreichenden Bewegungs- und Sicherheitsflächen sowie direktem Zugang zu den Funktionsräumen. • Funktions- und Sozialräume Umkleideräume (Schwarz-Weiß-Trennung), Sanitärbereiche, Duschen sowie Aufenthalts- und Bereitschaftsräume für die Einsatzkräfte. • Einsatz- und Verwaltungsbereiche Einsatzzentrale, Funk- und Besprechungsräume, Büros für Führungskräfte und Verwaltung. • Ausbildungs- und Schulungsräume Schulungs- und Mehrzweckräume für Ausbildung, Übungen und Versammlungen. • Technik- und Lagerräume Werkstätten, Lagerflächen für Geräte, Material und persönliche Schutzausrüstung. Gebäudetechnik: • die Gebäudetechnik soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik) • langlebige und wartungsarme Materialien • wirtschaftlicher Betrieb über den gesamten Lebenszyklus Notstromeinspeisung: • Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen — Lüneburg
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.