OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Unterhalts- und Glasreinigung Insel Rügen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 23:59

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Greifswald (17489) — DE80N

Beschreibung

Erbringen von Unterhalts- und Glasreinigung auf der Insel Rügen und der Insel Hiddensee

CPV-Codes

909110009091120090911300

Lose (3)

LOT-0001Los 1 UnterhaltsLos 1 Unterhalts-und Grundreinigung Insel Hiddensee und Insel Rügen

Erbringen von Unterhalts- und Glasreinigung auf der Insel Rügen und der Insel Hiddensee

909112002026-09-012030-08-31

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt nach § 58 Abs.1 VgV und wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird anhand eines Leistungs-­Preis-­Quotienten (LPQ) ermittelt siehe FB227 Wertung der Angebote
LOT-0002Los 2 Unterhalts-und Grundreinigung Insel Rügen

Erbringen von Unterhalts- und Glasreinigung auf der Insel Rügen und der Insel Hiddensee

909112002026-09-012030-08-31

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt nach § 58 Abs.1 VgV und wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird anhand eines Leistungs-­Preis-­Quotienten (LPQ) ermittelt siehe FB227 Wertung der Angebote
LOT-0003Los 3 Glasreinigung Insel Hiddensee und Insel Rügen

Erbringen von Unterhalts- und Glasreinigung auf der Insel Rügen und der Insel Hiddensee

909113002026-09-012030-08-31

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt nach § 58 Abs.1 VgV und wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird anhand eines Leistungs-­Preis-­Quotienten (LPQ) ermittelt siehe FB227 Wertung der Angebote

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern — Schwerin

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB); Ein Antrag ist unzulässig, soweit gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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