OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Sicherheits- und Empfangsdienst Campus Wuppertal

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

23.06.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Wuppertal (42285) — DEA1A

Beschreibung

Sicherheits- und Empfangsdienstleistung am Standort Campus Wuppertal.

CPV-Codes

7971000079992000

Lose (2)

LOT-0001Sicherheitsdienstleistung

Der Auftrag umfasst folgende Sicherheitsdienstleistungen für den Campus, eine Außenstelle und einen Parkplatz in Wuppertal: -Objektschutz -Dienste in der Sicherheitszentrale -Revierdienste für die Außenstelle und einen Parkplatz an der bergischen Sonne. -Optionale Leistung Sicherheitskontrolle

797100002026-09-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Zur Abgabe eines gültigen Angebotes ist ein Stundenverrechnungssatz im Leistungsverzeichnis anzugeben, woraus sich der Angebotspreis automatisch ermittelt. Eine Nachreichung oder Korrektur des Stundenverrechnungssatzes ist ausgeschlossen. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
LOT-0002Empfangsdienstleistung

Weiterhin ist der Empfang im Eingangsbereich durch zwei Mitarbeitende des Auftragnehmers ständig zu besetzen (auch in den Pausenzeiten ist die Besetzung des Empfangs sicherzustellen). Die technische Arbeitsplatzausstattung am Empfang stellt der Auftraggeber.

799920002026-09-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Zur Abgabe eines gültigen Angebotes ist ein Stundenverrechnungssatz im Leistungsverzeichnis anzugeben, woraus sich der Angebotspreis automatisch ermittelt. Eine Nachreichung oder Korrektur des Stundenverrechnungssatzes ist ausgeschlossen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn — Bonn

Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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