Geh- und Radwegeverbindung Schloßstraße-Ohling in Wittlich | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV zur Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) nach § 43 HOAI
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Die Kreisstadt Wittlich plant den Bau einer Hangbrücke abgehend von der Schloßstraße, die Errichtung einer neuen Brücke über die Lieser und die Herstellung eines Geh- und Radwegs, der über beide Brücken verlaufen soll (nachfolgend: "Bauvorhaben"). Der Auftrag umfasst die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9.
CPV-Codes
Lose (1)
Zur Planung der neuen Brücke über die Lieser gehört der Abriss der Bestandsbrücke ("Lieserbrücke"). Der Radweg soll zum großen Teil auf der Hangbrücke aber auch über die Wasserbrücke verlaufen. Angedacht ist es, durch den Radweg eine modernisierte Verbindung der Oberstadt mit dem südwestlichen Stadtgebiet herzustellen. Das Bauvorhaben dient im Wesentlichen der Verbesserung der fußläufigen und radverkehrlichen Verbindung zwischen den beiden Stadtbereichen (Schloßstraße/Ohling/Römerstraße) unter besonderer Berücksichtigung einer möglichst barrierearmen Wegeführung. Ziel ist auch, klimafreundliche Mobilitätsformen zu fördern, kurze innerstädtische Wege attraktiver zu machen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten. Diese berechneten Gesamtkosten betragen derzeit ca. 3.154.046,91 EUR (netto). Der Investitionsrahmen wurde auf ca. 4,0 Mio. EUR (brutto) festgelegt. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) nach § 43 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen). In einer ersten Phase soll die Planung bis zur Förderzusage (Ausführungsplanung - LPH 4) durchgeführt werden. Nach der Zusage des/der Fördergeber würde die zweite Phase eingeleitet werden (LPH 5 - 9). Die Leistungsphasen würden von der Kreisstadt Wittlich stufenweise abgerufen werden. Schließlich sollen die Bauleistungen gewerkeweise umgesetzt werden. Dien Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer - — Mainz
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.