HD, Uni, Neubau Life-inspired Engineering Molecular Systems (LEMS), 1. BA Pfosten-Riegel-Fassaden, Hinterlüftete Fassaden und Fenster- und Türelemente
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Pfosten-Riegel-Fassaden, Hinterlüftete Fassaden und Fenster- und Türelemente
CPV-Codes
Lose (1)
Fassaden sowie Fenster- und Türelemente für den Neubau eines Institutsgebäudes mit 5 Obergeschossen und 2 Untergeschossen. Die Montage erfolgt sowohl in Stahlbetonwänden als auch in nicht tragenden Holzwandkonstruktionen. Elementgröße 3-12 m², zum Teil mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegender Vollverdunkelung. ca. 420 m² Aluminium-PR-Fassadenelemente ca. 700 m² Holz-Aluminium PR-Fassadenelemente 4 St Holz-Aluminium-Fenster 2 St Holz-Aluminium-Türen 4 St Trafo-Fassadenelemente 4 St Lichtschacht-Lamellenfenster 2 St Aluminium Türen 1 St EI90 Brandschutztür ca. 660 m² außenliegende Lamellen-Raffstoren ca. 95 m² innenliegende Vollverdunkelung ca. 280 m Glasfaserbetonberkleidung hinterlüftet ca. 130 m² Faserzementbekleidung hinterlüftet ca. 132 m Aluminium-Attikaabdeckung ca. 480 m Seilsicherungssystem überkopf
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.