Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene, Neubau und Umbau: Fernmelde- und IT-Anlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Errichtung der Schwachstromtechnischen Anlage (Inkl. Brandmeldeanlage) im Labor- und Bürogebäude. Kabelverlegesysteme, Kabel und Leitungen, Brandschutz an Leitungsanlagen, Türkommunikationsanlage, Fluchttürtechnik, Beh.-WC-Rufanlage, Brandmeldezentrale 16 Ringe, ca. 300 Melder, Feuerwehrperipherie, Gebäudefunkanlage, Übertragungsnetz LWL und Cu, 6 Serverracks mit aktiver Kühlung, 12 Datenverteilschränke, Datenverteilnetz Kat.7, Netzwerkdosen. Einzureichen ist mit dem Angebot ein Zertifikat N Errichterfirma Brandmeldeanlage nach DIN 14675. Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2027 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 394 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche Mo-Fr; Samstagsarbeiten sind gesondert mit der Objektüberwachung des AG zu vereinbaren). Übergabe W+M-Planung spätestens 6 Kalenderwochen vor Baubeginn. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
CPV-Codes
Lose (1)
Errichtung der Schwachstromtechnischen Anlage (Inkl. Brandmeldeanlage) im Labor- und Bürogebäude. Kabelverlegesysteme, Kabel und Leitungen, Brandschutz an Leitungsanlagen, Türkommunikationsanlage, Fluchttürtechnik, Beh.-WC-Rufanlage, Brandmeldezentrale 16 Ringe, ca. 300 Melder, Feuerwehrperipherie, Gebäudefunkanlage, Übertragungsnetz LWL und Cu, 6 Serverracks mit aktiver Kühlung, 12 Datenverteilschränke, Datenverteilnetz Kat.7, Netzwerkdosen. Einzureichen ist mit dem Angebot ein Zertifikat N Errichterfirma Brandmeldeanlage nach DIN 14675. Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2027 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 394 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche Mo-Fr; Samstagsarbeiten sind gesondert mit der Objektüberwachung des AG zu vereinbaren). Übergabe W+M-Planung spätestens 6 Kalenderwochen vor Baubeginn. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern — München
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder perFax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).