Hauptbauleistungen Generalsanierung Hamburg-Berlin, Abschnitt Hamburg Rothenburgsort(e)–Büchen(e)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST. Diese Leistungen werden im Rahmen der Generalsanierung der Strecke Hamburg-Berlin in der Totalsperrung vom 01.08.2025 - 30.04.2026 erbracht. Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt: 1. Weichenerneuerungen 2. Neubau von Weichenverbindungen 3. Bau neuer Überleitstellen 4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation 5. Neubau von Weichenheizstationen 6. Anpassung und Neubau von Oberleitungsanlagen 7. Kabeltiefbau 8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen inklusive LST-Begleitarbeiten 9. Erneuerung eines Durchlasses 10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen 11. Bahnsteigverlängerungen 12. Ersatz von bestehenden Lärmschutzwänden (LSW) 13. Maßnahmen Freianlagen für ESTW Modulgebäude
CPV-Codes
Lose (1)
Erneuerung der vorhandenen Lärmschutzwände, Rückbau der vorhandenen LSW bestehend aus Stahlpfosten mit Alu Wandkassetten, Glaselementen und Stahlbetonbauweise teilweise mit Holzverkleidungen oder Vormauerschalen, Lärmschutzwandhöhen der rückzubauenden LSW bis 5,50 ü.SO, Neubau von Lärmschutzwänden Aluminiumwandkassette nach Ril 804, Bauprodukte mit Zulassung der DB InfraGO AG, inklusive Gründung, Stahlpfosten und Stahlbetonsockelelemente, Lärmschutzwandhöhe bis 5,50m ü.SO, Herstellung/ Ausbildung von Umfahrungen an Zwangspunkten, Errichtung von Sonderkonstruktionen (Torsionsbalken), Herstellung von Inspektions- und Instandhaltungswegen, Herstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie Zugänge und Zuwegungen ****** Rückbau vorhandener LSW (in Teillängen/ mehrere LSW) : ca.5 km; Neubau LSW inklusive Gründung (in Teillängen/mehrere LSW): ca. 5 km; Herstellung von Sonderkonstruktionen (Torsionsbalken): ca.5 km.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.