Abschleppvertrag Stadt Gießen
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Abschleppungen sowie Umsetzungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Ersatzvornahmen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Verbringen der Fahrzeuge auf einen Betriebshof. Organisation der Herausgabe der Fahrzeuge
CPV-Codes
Lose (1)
Rahmenvertrag über Abschleppungen sowie Umsetzungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Ersatzvornahmen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Verbringen der Fahrzeuge auf einen Betriebshof. Organisation der Herausgabe der Fahrzeuge.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt
Auf die Rügefristen des § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.