OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

Lkw-Fahrgestell 15t 4x2 für Straßenkehrmaschine (Los A) mit Fahrzeugaufbau für Straßenkehrmaschine (Los B)

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Hof (95028) — DE244

Beschreibung

Der Bauhof der Stadt Hof plant die Beschaffung einer Straßengroßkehrmaschine. Die nachfolgende Leistungsbeschreibung ist in zwei Vergabelose unterteilt, wobei Angebote sowohl für jeweils ein Los sowie auch für beide Lose abgegeben werden können. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor.

CPV-Codes

34921100

Lose (2)

LOT-0001Lkw-Fahrgestell 15t 4x2 für Straßenkehrmaschine (Los A)

Los A beinhaltet die Lieferung eines Lkw-Fahrgestells 15t 4x2 für Straßenkehrmaschine.

349211002026-08-242027-05-31

Zuschlagskriterien

In das Wertungskriterium Preis fließt innerhalb der 60% folgende Verteilung ein: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
LOT-0002Fahrzeugaufbau für Straßenkehrmaschine (Los B)

Los B umfasst passend zu Los A die Lieferung und Montage eines Straßenkehrmaschinen Fahrzeugaufbaus.

349211002026-08-242027-05-31

Zuschlagskriterien

In das Wertungskriterium Preis fließt innerhalb der 60% folgende Verteilung ein: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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