LOT-0000Erg. Baugrundgutachten Strecke und IngBauwerke, A20, A20, 6.AB Elm(L114)-Bremerv.(B495)
Erg. Baugrundgutachten Strecke und IngBauwerke, A20, A20, 6.AB Elm(L114)-Bremerv.(B495)
Für den Neubau des 6. Abschnittes der A20 sind geotechnische und bodenkundliche Ingenieurleistungen erforderlich.
Ziel dieser Ingenieurleistungen ist die Erstellung von Gründungsgutachten und -vorschlägen für den Bau der Autobahn und zugehöriger Bauwerke, wie z.B. Brücken. Weiterhin die Betrachtung und Planung aller dafür erforderlichen vorbereitenden Bauwerke/-zustände, wie z.B. ggf. erforderlicher Tragsäulen oder Vorbelastungsdämme. Weiterhin sind Querungen vorhandener Rohrleitungen und Kabel zu berücksichtigen.
Dafür müssen geotechnische und bodenkundliche Untersuchungen und Beurteilungen des Baugrunds erfolgen, einschließlich vorhergehender Ausarbeitung des Untersuchungsumfanges, sowie Betreuung der Aufschluss- und Laborarbeiten. Im Verlauf der bereits erfolgen Genehmigungsplanung durchgeführte geotechnische Untersuchungen und Gutachten sollen vor der Erbringung der Leistung gesichtet und berücksichtigt werden, soweit sinnvoll.
Weiterhin soll ein Bodenschutzkonzept erstellt werden.
Optional soll während der Bauausführung eine bodenkundliche Baubegleitung erfolgen.
Optional soll während der Bauausführung eine geotechnische Baubegleitung erfolgen.
Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
710000002026-06-01 → 2028-12-31
Zuschlagskriterien
Gewertet werden insgesamt zwei persönliche Referenzen des Projektleiters und/ oder des stellvertretenden Projektleiters. Vorzulegen sind jeweils der Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, wesentliche Referenzen und die dazugehörigen Projektbeschreibungen.
Hinweis: die Bewertung bezieht sich auf die Gesamtheit der eingereichten Referenzen - unabhängig davon, ob sie vom Projektleiter oder vom stellvertretenden Projektleiter stammen.
Jede der zwei Referenzen wird einzeln bepunktet.
Je nach Art der Referenz kann diese mit bis zu 15 Punkten (Straßenverkehrsanlagen) oder 15 Punkten (Brücken) bewertet werden, d.h. die Referenzen können in Summe mit bis zu 30 Punkten bewertet werden. Um die Vergleichbarkeit mit der Gewichtung des Preises zu ermöglichen, erfolgt im Nachgang eine Normierung auf einen Wertungsbereich zwischen 0 und 10 Punkten (Wertpunkte_Referenzen) (siehe aufgeführte Formel am Ende des Abschnittes).
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach dem folgenden Schema:
a)für Straßenverkehrsanlagen (eine Referenz wird bewertet):
Die Referenz über die Erbringung des geotechnischen Gutachtens muss der Bauwerkskategorie Straßenverkehrsanlage mit mind. 1 km Länge zuzuordnen sein
)Bundesautobahn mit Bauverfahren nach 5.2.3 (Überschüttverfahren), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund"
(FGSV 542)=15 Punkte
)Klassifizierte Straße mit Bauverfahren nach 5.2.3 (Überschüttverfahren),
"Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund"
(FGSV 542)= 10 Punkte
)Klassifizierte Straße ohne Bauverfahren nach 5.2.3 (Überschüttverfahren),
"Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund"
(FGSV 542)= 0 Punkte
b)für Brücken im Rahmen einer Straßenverkehrsanlage (eine Referenz wird bewertet):
Die Referenz über die Erbringung des geotechnischen Gutachtens muss der Bauwerkskategorie Brücke mit einer lichten Weite von mind. 60 m auf Tief- oder Flachgründung zuzuordnen sein
)Brückenbauwerk mit im Hinterfüllbereich und im Überbaubereich
wenig tragfähigem Untergrund bei einer Schichtdicke über 7 m
gemäß Nr. 2.2 (Natürliche wenig tragfähige Böden), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund"
(FGSV 542)=15 Punkte
)Brückenbauwerk mit im Hinterfüllbereich
wenig tragfähigem Untergrund bei einer Schichtdicke über 7 m
gemäß Nr. 2.2 (Natürliche wenig tragfähige Böden), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund"
(FGSV 542)= 10 Punkte
)Brückenbauwerk ohne vorgenannte Randbedingungen 0 Punkte