Lieferung Mehrzweckgeräteträger mit Frontmähgerät SM Neubrandenburg
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
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Verfahrensart
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Sektor
Beschreibung
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik - Motorleistung mind. 200 KW - Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik - Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 m³ Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen. Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere) betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen! - Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt - Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.
CPV-Codes
Lose (1)
- Mehrzweckgeräteträger mit Kommunalhydraulik - Motorleistung mind. 200 KW - Geräteantrieb über Frontzapfwelle und Kommunalhydraulik - Aufnahme und Betrieb von Front- und Heckaufbaugeräten - Die Vorderachslast und Nutzlast muss geeignet sein, um in der Winterperiode ein > 4,5 m³ Aufsatzstreugerät/FS30 und einen Frontschneepflug (ca.1,1 t / Frontanbau), sowie in Einzelfällen statt Frontschneepflug eine Frässchleuder (bis ca. 1,7 t / Frontanbau) aufzunehmen. Im Sommereinsatz soll die hier ausgeschriebene Mähkombination (zeitw. mit Heckenschere) betrieben werden. Ein Torsionsrahmen für den Lastenausgleich ist bei Erfordernis einzuplanen! - Im Fahrerhaus werden 1 / 12 Volt Steckdose und 2 / 24 Volt Steckdosen (für Mähgerät und Aufsatzstreuer) sowie die genormte Schnittstelle für die An-/Aufbaugeräte (UES 6) benötigt - Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung soll den an Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes gestellten Anforderungen gem. der StVZO entsprechen.