OffenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 111/2026

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im offenen Verfahren

Veröffentlichung (ABl.)

09.06.2026

Einreichungsfrist

16.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Waiblingen (71332) — DE116

Beschreibung

Das Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld Linie 201A Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach – Waiblingen – Beinstein – Endersbach Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf. Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach – Waiblingen – Beinstein (Schülerverkehr) Linie 205 Waiblingen – Schmiden – Neugereut Linie 207 (Korb –) Korber Höhe – Waiblingen – Fellbach Linie 208 Waiblingen – Altstadt – Galgenberg – Altstadt – Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen – Industriegebiet Eisental – Waiblingen Linie 218 Waiblingen– Friedhof – Altstadt – Wasserstube – Altstadt – Friedhof – Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten – Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum 01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld – Hohenacker – Neustadt – Waiblingen – Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange weiter, bis S21 in Betrieb geht.

CPV-Codes

60112000

Lose (1)

LOT-0001Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 03)

Das Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld Linie 201A Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach – Waiblingen – Beinstein – Endersbach Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf. Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach – Waiblingen – Beinstein (Schülerverkehr) Linie 205 Waiblingen – Schmiden – Neugereut Linie 207 (Korb –) Korber Höhe – Waiblingen – Fellbach Linie 208 Waiblingen – Altstadt – Galgenberg – Altstadt – Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen – Industriegebiet Eisental – Waiblingen Linie 218 Waiblingen– Friedhof – Altstadt – Wasserstube – Altstadt – Friedhof – Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten – Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum 01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld – Hohenacker – Neustadt – Waiblingen – Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange weiter, bis S21 in Betrieb geht.

601120002027-01-012038-12-31

Zuschlagskriterien

a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller an-gebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zube-stellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit die-sem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darun-ter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf ei-ne volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.€, bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot A: 4,186 Mio. € = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. € = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. € = 70 Punkte Angebot D: 2,9 Mio. € = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. € = 25 Punkte. Die zu erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt „Berechnung_Fortschreibung“). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im Kalkulationsblatt angeben.

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