Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung: Markterkundungsverfahren Fachanwendung zur Auswertung von 3D-Scanning-Daten der Straßeninfrastruktur
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Ziel der Markterkundung ist die systematische Ermittlung des aktuellen Stands der Technik sowie verfügbarer innovativer Softwarelösungen zur Verarbeitung und Auswertung von 3D-Scanning-Daten - insbesondere Mobile-Mapping-Daten - des Straßenumfelds. Dabei sollen besonders die Möglichkeiten zur integrierten Datenverarbeitung (Import- und Exportformate, Kombination von Bild- und Punktwolkendaten etc.), zum effizienten Datenmanagement, zum flexiblen Systembetrieb (Organisation, Cloud-/lokale Lösungen, VDI, Lizenzierung, Hardware) sowie zur automatisierten und KI-gestützten Auswertung identifiziert und bewertet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als fundierte Entscheidungsgrundlage für eine mögliche spätere Beschaffung. Bei Interesse an der Teilnahme an der Markterkundung durch Ausfüllen des Fragenkatalogs kontaktieren Sie bitte [email protected] unter dem Betreff "Markterkundung gem. § 28 Abs. 1 VgV - Fachanwendung zur Auswertung von 3D-Scanning-Daten der Straßeninfrastruktur". Der Fragenkatalog wird Ihnen anschließend unverzüglich per Mail zugesandt. Wir bitten darum, den Fragenkatalog bis zum 10.07.2026 ausgefüllt an [email protected] zurückzusenden. Im Zuge dieser Markterkundung beabsichtigen wir, einen strukturierten Dialog mit potenziellen Anbietern zu führen. Bitte lassen Sie uns bis zum 10.07.2026 wissen, ob Sie an einem solchen Austausch interessiert sind. Geplant ist, die Gespräche in der KW 33 durchzuführen. Wir werden uns bzgl. der Abstimmung eines konkreten Termins mit Ihnen in Verbindung setzen.
CPV-Codes
Lose (1)
Es handelt sich vorliegend um eine Markterkundung gem. § 28 Abs. 1 VgV. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und verpflichtet weder Die Autobahn GmbH des Bundes zur Durchführung einer Vergabe noch die Teilnehmenden zum Abschluss eines Vertrages. Die Gespräche dienen ausschließlich der Informationsbeschaffung und sind nicht Bestandteil eines förmlichen Vergabeverfahrens. Ein Anspruch auf eine spätere Beauftragung oder die Berücksichtigung in einer Ausschreibung entsteht hieraus nicht. Alle gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert.