VergebenVergabebekanntmachungLieferauftragTED 110/2026

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Gefangene der Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen

Veröffentlichung (ABl.)

08.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Vertragslaufzeit

24.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

4

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hannover (30177) — DE929

Beschreibung

Bekleidung für die Justiz in Niedersächsische für den LZN Webshop.

CPV-Codes

18000000181000001811000018210000182300001842000018810000

Lose (4)

LOT-0001Los 1 Bekleidung
1 €

Für die Justiz in Niedersächsische soll Bekleidung für den LZN Webshop beschafft werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Bekleidung für die Justiz in Niedersachsen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Justiz in Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

1800000024 Monate

Zuschlagskriterien

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
LOT-0002Los 2 Schuhe und Zubehör
1 €

Für die Justiz in Niedersächsische soll Bekleidung für den LZN Webshop beschafft werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Bekleidung für die Justiz in Niedersachsen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Justiz in Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

1800000024 Monate

Zuschlagskriterien

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
LOT-0003Los 3 Kleinartikel
1 €

Für die Justiz in Niedersächsische soll Bekleidung für den LZN Webshop beschafft werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Bekleidung für die Justiz in Niedersachsen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Justiz in Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

1800000024 Monate

Zuschlagskriterien

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
LOT-0004Los 4 Berufskleidung
1 €

Für die Justiz in Niedersächsische soll Bekleidung für den LZN Webshop beschafft werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Bekleidung für die Justiz in Niedersachsen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Justiz in Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

1800000024 Monate

Zuschlagskriterien

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

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