LOT-0001Wertstoffhöfe LBG LER SAV
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.650 Tonnen (ca. 660 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
90500000905140002027-01-01 → 2029-06-30
Zuschlagskriterien
Unter den fachlich geeigneten
Bietern wird auf das
wirtschaftlichste Angebot der
Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Für die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit der Angebote
maßgebend ist grundsätzlich der
ermittelte Wertungsbetrag.
Wertungsbetrag = Preis/Tonne +
anfallender
Transportkostenzuschlag/Tonne.
(Siehe auch Punkt 4.4 der
Leistungsbeschreibung zur
Berechnung der
Transportkostenzuschläge.)
Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Erreichen mehrere Bieter den
gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt.
Kommt bei einem Bieter die
Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die
"überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein
wertbares Angebot eingegangen sein sollte.
Weitere Einzelheiten siehe
Leistungsbeschreibung vom
19.05.2026 und
Leistungsverzeichnis.
LOT-0002Wertstoffhöfe MLA NBR ARN
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.425 Tonnen (ca. 570 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
90500000905140002027-01-01 → 2029-06-30
Zuschlagskriterien
Unter den fachlich geeigneten
Bietern wird auf das
wirtschaftlichste Angebot der
Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Für die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit der Angebote
maßgebend ist grundsätzlich der
ermittelte Wertungsbetrag.
Wertungsbetrag = Preis/Tonne +
anfallender
Transportkostenzuschlag/Tonne.
(Siehe auch Punkt 4.4 der
Leistungsbeschreibung zur
Berechnung der
Transportkostenzuschläge.)
Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Erreichen mehrere Bieter den
gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt.
Kommt bei einem Bieter die
Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die
"überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein
wertbares Angebot eingegangen sein sollte.
Weitere Einzelheiten siehe
Leistungsbeschreibung vom
19.05.2026 und
Leistungsverzeichnis.
LOT-0003Wertstoffhöfe MAU TRU BAY
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.725 Tonnen (ca. 690 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
90500000905140002027-01-01 → 2029-06-30
Zuschlagskriterien
Unter den fachlich geeigneten
Bietern wird auf das
wirtschaftlichste Angebot der
Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Für die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit der Angebote
maßgebend ist grundsätzlich der
ermittelte Wertungsbetrag.
Wertungsbetrag = Preis/Tonne +
anfallender
Transportkostenzuschlag/Tonne.
(Siehe auch Punkt 4.4 der
Leistungsbeschreibung zur
Berechnung der
Transportkostenzuschläge.)
Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Erreichen mehrere Bieter den
gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt.
Kommt bei einem Bieter die
Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die
"überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein
wertbares Angebot eingegangen sein sollte.
Weitere Einzelheiten siehe
Leistungsbeschreibung vom
19.05.2026 und
Leistungsverzeichnis.
LOT-0004Wertstoffhöfe THA TIS TÜB
Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.775 Tonnen (ca. 710 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.
90500000905140002027-01-01 → 2029-06-30
Zuschlagskriterien
Unter den fachlich geeigneten
Bietern wird auf das
wirtschaftlichste Angebot der
Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Für die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit der Angebote
maßgebend ist grundsätzlich der
ermittelte Wertungsbetrag.
Wertungsbetrag = Preis/Tonne +
anfallender
Transportkostenzuschlag/Tonne.
(Siehe auch Punkt 4.4 der
Leistungsbeschreibung zur
Berechnung der
Transportkostenzuschläge.)
Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Erreichen mehrere Bieter den
gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt.
Kommt bei einem Bieter die
Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die
"überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein
wertbares Angebot eingegangen sein sollte.
Weitere Einzelheiten siehe
Leistungsbeschreibung vom
19.05.2026 und
Leistungsverzeichnis.