OffenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 109/2026

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten (SG4)

Veröffentlichung (ABl.)

08.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

4

Sitz des Auftraggebers

München (80992) — DE212

Beschreibung

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Lose 1-4) im Zeitraum 01.01.2027 bis 30.06.2029

CPV-Codes

9050000090514000

Lose (4)

LOT-0001Wertstoffhöfe LBG LER SAV

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.650 Tonnen (ca. 660 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

90500000905140002027-01-012029-06-30

Zuschlagskriterien

Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.
LOT-0002Wertstoffhöfe MLA NBR ARN

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.425 Tonnen (ca. 570 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

90500000905140002027-01-012029-06-30

Zuschlagskriterien

Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.
LOT-0003Wertstoffhöfe MAU TRU BAY

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.725 Tonnen (ca. 690 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

90500000905140002027-01-012029-06-30

Zuschlagskriterien

Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.
LOT-0004Wertstoffhöfe THA TIS TÜB

Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Elektroschrott, hier (Haushalts)Großgeräten (SG4) aus Münchner Wertstoffhöfen (Abfallschlüssel: 160214) mit einer Gesamtmenge von ca. 1.775 Tonnen (ca. 710 t/a). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.

90500000905140002027-01-012029-06-30

Zuschlagskriterien

Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV). Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend ist grundsätzlich der ermittelte Wertungsbetrag. Wertungsbetrag = Preis/Tonne + anfallender Transportkostenzuschlag/Tonne. (Siehe auch Punkt 4.4 der Leistungsbeschreibung zur Berechnung der Transportkostenzuschläge.) Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel mit einem negativen Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Erreichen mehrere Bieter den gleichen Wertungsbetrag, wird das Angebot mit dem niedrigsten Fahrzeitmittelwert (Lose 1 - 4) bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 2 von 4 Losen pro Bieter) zum Tragen, werden die Wertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den Wertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle 4 Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen sein sollte. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 19.05.2026 und Leistungsverzeichnis.

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