Straßenreinigung, Winterdienst und Laubentsorgung in der Gemeinde Zeuthen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Gemeinde Zeuthen liegt im Bundesland Brandenburg, südöstlich von Berlin. Sie beabsichtigt, die Leistungen für Straßenreinigung, Laubabholung sowie Winterdienst gemäß § 49 a BbgStrG über ein Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt in zwei 2 Losen: Los 1 Straßenreinigung und Winterdienst Los 2 Laubabholung Los 1 beinhaltet: 1. - Straßenreinigung Durchführung der zyklischen Straßenreinigungsleistung, je Reinigungsklasse, - Straßen der Reinigungsklasse 1 - vierwöchiger Rhythmus und Beschilderung - Straßen der Reinigungsklasse 2 - sechswöchiger Rhythmus in den Monaten April bis November; Straßenreinigungsmaßnahmen, die einen Mehraufwand in der Kehrleistung erfordern, z. B. nach Sturmlagen, Reinigungsleistungen in den Wintermonaten Januar bis März, wenn es witterungsbedingt notwendig ist, auf allen befestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Straßenreinigung vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 2. Winterdienst Durchführung des Winterdienstes auf allen befestigten und unbefestigten innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Winterdienstklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Ausführung Winterdienst vom 01.11.2026 bis 15.04.2030 Los 2 Durchführung der Laubabholung und Laubentsorgung auf allen innerörtlichen Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen je Laubklasse gemäß Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Zeuthen. Laubabholung vom 01.09.2027 bis 31.12.2029. Eine Ortsbesichtigung zur Feststellung des Leistungsumfanges wird empfohlen. Alle entstehenden Kosten (z. B. Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung, Entsorgungskosten Laub und Vorhaltekosten für Maschinen und Streugut), die für das Erfüllen der Leistungen notwendig sind, sind in den Angebotspreis einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Aufgenommenes Kehrgut oder Laub wird Eigentum des Auftragnehmers und ist nachweislich fachgerecht zu entsorgen. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen nebst den dazu gehörigen Anlagen.
CPV-Codes
Lose (2)
Überblick über die zu vergebenen Lose und deren Bezeichnung: Los 1: Straßenreinigung und Winterdienst Los 2: Laubabholung Je Los ist ein Leistungsverzeichnis mit Beschreibung der gewünschten Leistung, dem Leistungszeitraum und zugehörigen Anlagen (z.B. Tourenplaner, Straßenverzeichnis) den Vergabeunterlagen beigefügt. Die eingereichten Angebote werden mit der Gewichtung 40 % Preis und 60 % Leistung bewertet. Dabei können beim Preis beim Los 1 maximal 200 Punkte/ Los 2 max. 100 Punkte erzielt werden. Das preisgünstigste Angebot erhält die maximale mögliche Preispunktzahl von 200 Punkten bzw. 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Für die Leistung sind (mittels Anwendung des Formulars Zuschlagskriterien und der dort benannten Bewertungskriterien) beim Los 1 (Straßenreinigung+Winterdienst) sind maximal 200 mögliche Punkte erreichbar; beim Los 2 (Laubabholung) maximal 100 Bewertungspunkte möglich. Bei einer Gewichtung von 40% Preis und 60% Leistung erhält dasjenige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag.
Zuschlagskriterien
Überblick über die zu vergebenen Lose und deren Bezeichnung: Los 1: Straßenreinigung und Winterdienst Los 2: Laubabholung Je Los ist ein Leistungsverzeichnis mit Beschreibung der gewünschten Leistung, dem Leistungszeitraum und zugehörigen Anlagen (z.B. Tourenplaner, Straßenverzeichnis) den Vergabeunterlagen beigefügt. Die eingereichten Angebote werden mit der Gewichtung 40 % Preis und 60 % Leistung bewertet. Dabei können beim Preis beim Los 1 maximal 200 Punkte/ Los 2 max. 100 Punkte erzielt werden. Das preisgünstigste Angebot erhält die maximale mögliche Preispunktzahl von 200 Punkten bzw. 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Dazwischen wird linear interpoliert. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Für die Leistung sind (mittels Anwendung des Formulars Zuschlagskriterien und der dort benannten Bewertungskriterien) beim Los 1 (Straßenreinigung+Winterdienst) sind maximal 200 mögliche Punkte erreichbar; beim Los 2 (Laubabholung) maximal 100 Bewertungspunkte möglich. Bei einer Gewichtung von 40% Preis und 60% Leistung erhält dasjenige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag.
Zuschlagskriterien